Fachpraktiker*in Hauswirtschaft ist ein Beruf nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes. Das bedeutet, dieser Beruf orientiert sich an der Ausbildungsverordnung zum Hauswirtschafter bzw. zur Hauswirtschafterin, ist aber in seinem Theorieanteil reduziert.
Die Auszubildenden arbeiten unter Anleitung und können nur in begrenztem Umfang eigenständig in ihrem Arbeitsbereich planen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst überwiegend außerbetrieblichen Maßnahmen. Die Zwischenprüfung bei der IHK findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Nach der Zwischenprüfung haben die Auszubildenden die Wahl, ob sie im Schwerpunkt in der Küche, in der Reinigung, in der Textilpflege oder in der Betreuung eingesetzt werden. Die Abschlussprüfung wird am Ende des dritten Ausbildungsjahres ebenfalls bei der IHK absolviert.
Sollte sich die Ausbildung zum Hauswirtschafter*in nach der abgeschlossenen Ausbildung zum Fachpraktiker*in Hauswirtschaft als keine große Hürde mehr darstellen, kannst du bei guten Leistungen die Ausbildung zum Hauswirtschafter bzw. zur Hauswirtschafterin anschließen.