
Ab August ändert sich einiges in der Hauswirtschaft: Zumindest für Auszubildende. Denn die neue Ausbildungsverordnung tritt in Kraft. Was das bedeutet und wie sich dadurch auch der Beruf als solcher verändert, sagen wir Ihnen hier:
Hauswirtschaft trifft Digitalisierung
Bei den zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ist eine verstärkte Digitalisierung der Arbeit, des Datenschutzes und der Informationssicherheit vorgesehen. Damit wird sich mit der Neuverordnung der Berufsausbildung den neuen technischen Herausforderungen angepasst – eine unabdingbare Entwicklung. Beispielsweise werden innerhalb der Hauswirtschaft heute wichtige Ablaufpläne, die erforderlich sind, um die notwendigen täglichen Arbeitsschritte nachzuvollziehen und umzusetzen, vernetzte Geräte wie Tablets genutzt. Ebenso läuft die Personaleinsatzplanung über digitale Programme. Und auch sensible Daten, wie Gäste- und Patientenakten werden digital erfasst. Das Wissen über die Möglichkeiten des Datenschutzes sind daher für heutige Hauswirtschafter*innen ebenso relevant, wie der Umgang mit elektronischen Arbeitsmethoden.
Mehr verantwortungsvolle und leitende Ausbildungsinhalte
Teamarbeit wird auch bei Hauswirtschaftern stets großgeschrieben. Durchgängig in allen Betriebsarten, in denen Hauswirtschafter*innen tätig sind, werden Soft Skills in diesem Bereich abverlangt. Und das bekommen auch die Auszubildenden während ihrer dreijährigen dualen Ausbildung mit. Um Auszubildende der Hauswirtschaft in diesem Bereich stärker zu sensibilisieren, erhalten sie tiefere Einblicke in die Anleitung von Personen sowie in die Personaleinsatzplanung. Damit stärkt die Neuordnung der Berufsausbildung auch die Kernkompetenzen bei verantwortungsvollen Führungsaufgaben. Gleichzeitig bringt sie ebenso die Optimierung des Berufsprofils für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter*in mit sich.
Und was ändert sich für die Ausbildungsbetriebe?
Ausbildungsbetriebe sind angehalten, die oben genannten Veränderungen innerhalb ihrer Ausbildertätigkeit umzusetzen. Außerdem sollen sie als Vorbereitung „Betriebliche Aufträge“ erstellen, welche im Verlauf der Abschlussprüfung zum Einsatz kommen. Unter Aufsicht des Ausbildenden erarbeitet der Prüfling die Aufgaben, indem er die Planung, den Verlauf und die Ergebnisse eigenverantwortlich umsetzt und anschließend im Betrieb präsentiert. Auf Grundlage der Präsentation und der Dokumentation sowie der Vorgehensweise werden die Probleme und die Lösungen sowie die zusammenhängenden Sachverhalte und Fachfragen besprochen und behandelt.
Sie sehen also: Es ändert sich einiges!
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin findet Sie hier zum Nachlesen.
Wir hoffen, dass mit der neuen Ausbildungsverordnung der Anreiz gesetzt wird, denn es benötigt diesen Beruf in einer verbesserten Form darzustellen. Und vor allem sich viele zukünftige Schüler*innen für diesen relevanten Beruf unter den neuen Bedingungen begeistern können.
Recent Posts
Archive
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- Oktober 2019
- August 2019
- Juni 2019
- April 2019
- März 2019
- Dezember 2018
- Oktober 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- September 2017
- Mai 2017
- November 2016
- August 2016