Wer soll was, wann, wie lange und wo lernen, um eine Ausbildung zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin zu durchlaufen?
Das ist genau geregelt. Die Ausbildungsverordnung hat sogar gesetzlich verbindlichen Charakter. Sie wird erlassen und ist deshalb für alle, die in der Hauswirtschaft ausbilden möchten, verbindlich.
Azubis bekommen mit dem Ausbildungsvertrag auch ein Exemplar davon ausgehändigt. So können sie eigenverantwortlich sehen, was sie erwartet, bzw. können darauf aufmerksam machen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten ihnen noch fehlen.
Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan sind unterschiedliche Bestandteile der Ausbildungsverordnung.
Der Ausbildungsrahmenplan regelt die sachliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung im Betrieb.
Der Rahmenlehrplan regelt den Berufsschulunterricht.
Wenn Ihr Euch für eine Ausbildung in der Hauswirtschaft interessiert, könnt Ihr beide Dokumente hier herunterladen.
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